print

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte – WpIPrüfbV

arrow_left arrow_right

1(Fundstelle:
2BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 21 - 23)

Erfassungsbogen nach § 27 WpIPrüfbV

Wertpapierinstitut:
Berichtszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsleiter vor Ort:

Erster Teil:

2
3Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)

1. Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2. Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen:
________
a) Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten

________ €
b) – Nicht belegt –
3. Anzahl der Kunden (juristische Personen):
a) Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
b) Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
c) Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind: ________
davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
4. Anzahl der Kunden (natürliche Personen):
a) Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
b) davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
c) Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind: ________
davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
5. Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG:

________
6. Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:
a) EU/EWR-Staaten ________
b) Drittstaaten ________
davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
7. Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:
a) im Inland ____/____
b) im EU-/EWR-Ausland ___/__/___
c) in Drittstaaten ___/__/___
davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 ___/__/___
8. Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:
a) im Inland ________
b) im Ausland ________

Zweiter Teil:

3
4Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)

Num-
mer
Vorschrift Prüfungspflichten Fest-
stellung
Fund-
stelle
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
1. § 5 Absatz 1 und 2 GwG Erstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
2. § 6 Absatz 2 Nummer 1 und 4, Absatz 5 GwG Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
3. § 6 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 7 GwG Erfüllung von Pflichten in Bezug auf die Aufgabenerfüllung des Geldwäschebeauftragten (beispielsweise Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)
4. § 6 Absatz 2 Nummer 5 GwG Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen
5. § 6 Absatz 2 Nummer 6 GwG Durchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen
6. § 6 Absatz 2 Nummer 7 GwG Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
7. nicht belegt
8. § 6 Absatz 7 GwG Vertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen
II. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
9. § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 2 GwG Durchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
10. § 10 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 34 WpIG, § 10 Absatz 9 GwG Identifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
11. § 10 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 und 5, § 10 Absatz 9, § 23a Absatz 1 GwG Abklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
12. § 10 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 9 GwG Einholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsbeziehung (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
13. § 10 Absatz 1 Nummer 4, § 10 Absatz 9 GwG Abklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
14. § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 1 GwG Laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen
15. § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 2 GwG Durchführung von Aktualisierungen
16. § 14 Absatz 1 bis 3 GwG i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG Durchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
17. § 15 Absatz 1 bis 7 und 9 i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG,
§ 35 WpIG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
18. § 17 Absatz 1 bis 7 GwG Ausführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung
19. nicht belegt
III. Sonstige Pflichten
20. § 6 Absatz 6 GwG Organisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung
21. § 8 GwG Durchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung
22. § 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwG Durchführung von gruppenweiten Pflichten
23. § 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4 GwG Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)
24. § 6 Absatz 8 und 9, § 7 Absatz 3, § 9 Absatz 3 Satz 3, § 15 Absatz 5a und 8, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 39 Absatz 3, § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwG Befolgung von Anordnungen
25. § 37 WpIG Einhaltung von Geschäftsverboten
B. Strafbare Handlungen im Sinne von § 33 WpIG
26. § 33 Absatz 1 WpIG Erstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf strafbare Handlungen
27. § 33 Absatz 1 WpIG Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen
28. § 33 Absatz 1 WpIG Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen
29. – Nicht belegt –
30. § 33 Absatz 2 WpIG
i. V. m. § 8 GwG
Durchführung der Untersuchungspflicht
31. § 33 Absatz 3 WpIG Vertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen
32. § 33 Absatz 4 WpIG Befolgung von Anordnungen
33. § 33 Absatz 5 WpIG
i. V. m. § 7 GwG
Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25